Rhein-Main Newsletter 09/11
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1) Rückblick September
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Interessierte,
gestern haben wir den ertüchtigten Euro-Rettungsschirm im Parlament verabschiedet. Die Koalition ebnet damit den Weg aus der Schuldenkrise einzelner europäischer Länder; sie hat überdies ihre Handlungsfähigkeit bewiesen. Der September brachte allerdings auch drei unbefriedigende Wahlergebnisse für die FDP in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Berlin. Die FDP steht vor einer existenziellen Herausforderung. Beide Krisen werden uns sicher auch in den kommenden Monaten noch beschäftigen.
EFSF – Kanzlermehrheit für die Bewältigung der Schuldenkrise
Die Schuldenkrise in Griechenland und die angespannte finanzielle Situation in weiteren EU-Mitgliedstaaten erfordern kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung der gemeinsamen Währung (Ertüchtigung EFSF) und Maßnahmen zur langfristigen Stabilität (ESM). Die neuen gesetzlichen Grundlagen ermöglichen einerseits die vereinbarte Bereitstellung der maximalen Darlehnskapazität von 440 Mrd. Euro durch die EFSF, indem eine Aufstockung des Garantierahmens, den Deutschland zur Verfügung stellt, von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro erfolgt. Darüber hinaus wird die EFSF in die Lage versetzt, den konkreten Gefahren für die Stabilität unserer gemeinsamen Währung und der Eurozone insgesamt noch besser auch vorbeugend entgegenwirken zu können. So werden neben der bereits bestehenden Möglichkeit einer Kreditvergabe an Mitgliedsstaaten nun auch der Kauf von Staatsanleihen am Primär- und Sekundärmarkt sowie vorsorgliche Kredite und Darlehen an Staaten zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten bereitgestellt.
Alle Hilfsmaßnahmen der EFSF werden auch in Zukunft unter strikten Auflagen vergeben. Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Die betroffenen Länder müssen den Weg der Haushaltskonsolidierung und wirtschaftlichen Strukturreformen eigenständig gehen. Ein großer Erfolg für die Liberalen bei der deutschen Umsetzung der EFSF ist die Einführung eines strikten Parlamentsvorbehalts. Erweiterungen der EFSF-Maßnahmen oder Ausweitungen der Volumina bedürfen der Zustimmung des Deutschen Bundestages. Damit müssen deutsche Vertreter sämtliche Maßnahmen ablehnen, wenn sie zuvor nicht die Unterstützung des Parlaments erhalten haben. Eine Beteiligung der demokratisch gewählten Abgeordneten und eine öffentliche Debatte über sämtliche Aktivitäten des EFSF sind so sichergestellt. Diese von der FDP-Bundestagsfraktion durchgesetzte Parlamentsbeteiligung ist einzigartig in Europa.Kein anderes Parlament hat so viele Mitspracherechte wie der Deutsche Bundestag.
Die krisenhaften Zuspitzungen am Kapitalmarkt und der mehrfache Eingriff der Europäischen Zentralbank (EZB) zu deren Bekämpfung haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die EFSF hinsichtlich ihres Volumens und der Flexibilität ihrer Instrumente ausgebaut werden muss, um in Zukunft möglichen Ansteckungsgefahren innerhalb der Währungsunion besser entgegenwirken zu können. Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass die Stabilisierung der Gemeinschaftswährung durch geeignete Eingriffe am Kapitalmarkt Aufgabe der von den Mitgliedsstaaten getragenen EFSF und nicht der EZB ist.
Ziel der vorsorglichen Maßnahmen (z. B. Bereitstellung einer Kreditlinie) ist es, Mitgliedstaaten, die grundsätzlich über gesunde Fundamentaldaten verfügen, bei kurzfristigen Finanzierungsschwierigkeiten zu helfen und so das Entstehen einer tatsächlichen Krise und das Übergreifen auf andere Länder zu verhindern. Derartige Situationen können sehr kurzfristig, etwa aufgrund externer Schocks auftreten. Durch vorsorgliche Bereitstellung von Mitteln soll das Vertrauen des Kapitalmarkts in die weitere Finanzierungsfähigkeit des Mitgliedstaats wiederhergestellt bzw. gesichert werden. Hierzu bedarf es flexibler und schlanker Entscheidungsverfahren, um eine sehr kurzfristige Reaktion zu ermöglichen.
Mit der Möglichkeit für Kredite zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten soll Ansteckungsgefahren begegnet werden, die durch den Ausfall von Finanzinstituten entstehen können. Aufgrund der starken Verflechtung des europäischen Finanzsektors können derartige Ausfälle die Finanzmarktstabilität und politische Stabilität auch in anderen Mitgliedstaaten gefährden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Marktvertrauen plötzlich entzogen werden kann. Aktuell wird dies bei mehreren Banken in Frankreich deutlich, deren Aktienkurse über Nacht einbrachen. In einem solchen Szenario bedarf es schneller Handlungsmöglichkeiten. Zudem sind vertrauliche Entscheidungsverfahren notwendig, um die Veröffentlichung sensibler Geschäftsdaten der Finanzinstitute auszuschließen.
Durch den Kauf von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt soll in Ausnahmefällen und nur auf Vorschlag der EZB die Funktionsfähigkeit der Anleihemärkte und eine angemessene Preisbildung hinsichtlich Staatsanleihen unterstützt und eine ausreichende Liquidität im Anleihenmarkt gewährleistet werden. Interventionen auf dem Sekundärmarkt sind jedoch nur dann erfolgversprechend, wenn damit zum einen kurzfristig auf überraschende Marktentwicklungen reagiert werden kann und zum anderen verhindert wird, dass entsprechende Maßnahmen vorher bekannt werden, damit die Märkte das Verhalten nicht vorwegnehmen und dagegen spekulieren können.
Das vorliegende Gesetz bildet daher einen Parlamentsvorbehalt in Form eines abgestuften Zustimmungsverfahrens ab. Für Fälle von Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit werden die Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses wahrgenommen, die vom Deutschen Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt werden. Alle neuen Hilfsmaßnahmen für in Not geratene Mitgliedstaaten der Eurozone, die weder in besonderer Weise eilbedürftig, noch vertraulich sind, erfordern hingegen die Befassung und Zustimmung des Plenums des Deutschen Bundestages als Form größtmöglicher parlamentarischer Einbindung. Überdies kann das Eilgremium der Einschätzung der Eilbedürftigkeit jederzeit widersprechen, mit der Folge, dass entweder der Haushaltsausschuss insgesamt oder das Plenum des Deutschen Bundestages befasst werden. Dem Deutschen Bundestag seinerseits steht natürlich frei, ein etwaiges Verfahren durch einfachen Beschluss an sich zu ziehen. Dieses Verfahren ermöglicht eine, am jeweiligen Einzelfall orientierte, maximale Einbindungsmöglichkeit des Deutschen Bundestages.
Es wäre falsch, Europa und den Euroraum mit möglichst viel Geld der Steuerzahler zu sichern. Deshalb verschaffen wir den betroffenen Ländern Zeit, damit sie ihre Probleme selbst lösen können. Die Stabilität der Eurozone kann langfristig nur aus sich selbst heraus in Form solider Staatsfinanzen in jedem Mitgliedstaat gesichert werden. Deshalb müssen wir auch eine neue Stabilitätskultur für die Währung entwickeln mit klaren Kriterien und möglich automatischen Sanktionen bei Verstößen gegen Verschuldungsregeln.
Arbeitsmarktreform: Weniger ist mehr
Das gemeinsame Ziel der Koalitionsfraktionen ist es, Deutschland wettbewerbsfähig zu halten. Die aktuell hohe Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ist der Grund, weshalb wir eine sehr niedrige Arbeitslosenquote haben, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf Rekordniveau liegt und die Zinsen für deutsche Staatsanleihen äußerst niedrig sind.
Ein Schlüssel für die Wettbewerbsfähigkeit liegt auf dem Arbeitsmarkt: In der schnellen Vermittlung von Arbeitslosen. So kommt die gute gesamtwirtschaftliche Lage bei noch mehr Menschen an. Der Bundestag hat das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt am 23. September 2011 beschlossen. Damit hat die schwarz-gelbe Koalition ihr Versprechen umgesetzt, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu reformieren. Die Reform sorgt für mehr Dezentralität, Flexibilität, Transparenz, Effizienz und Qualität in der Arbeitsvermittlung. Dabei konnten wir an entscheidenden Stellen liberale Ziele umsetzen. Zukünftig gibt es:
1. einen aufgeräumter Instrumentenkasten und mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort
Die Zahl der Instrumente wird deutlich reduziert – um etwa ein Viertel, auf rund 30 Instrumente. Dies konnte zum einen durch den kompletten Wegfall wirkungsloser oder gar schädlicher Instrumente, wie der Entgeltsicherung für Ältere oder den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), erreicht werden. Zum anderen wurden Instrumente zusammengefasst, die ähnliche oder identische Ziele verfolgten. Beispielsweise gibt es in Zukunft nicht mehr nach Altersgruppen getrennte Eingliederungszuschüsse, sondern einen einzigen Eingliederungszuschuss, der für alle Altersgruppen einsetzbar ist. Der Ermessenspielraum der Vermittler wird erweitert, Maßnahmen können flexibel an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden. Zum Beispiel finden sich in vielen Instrumenten weniger enge zeitliche Vorgaben, wodurch mehr Ermessenspielraum für die Fachleute in den Jobcentern und Arbeitsagenturen vor Ort entsteht, etwa bei Praktikaphasen während der beruflichen Eingliederung.
2. privaten Wettbewerb bei der Arbeitsvermittlung
Erstmalig wird es einen unbefristeten Rechtsanspruch auf den sogenannten Vermittlungsgutschein geben. Arbeitslose erhalten diesen Gutschein und können damit einen privaten Arbeitsvermittler beauftragen. Sobald dieser sie in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vermittelt hat, kann er den Gutschein bei der Bundesagentur für Arbeit einlösen. Dies ist das einzige strikt erfolgsabhängige Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Das Instrument des Vermittlungsgutscheins vereint in sich den grundlegenden Dreiklang der Jobvermittlung aus individuellem Engagement, öffentlichem Fördern und privater, wirtschaftlich orientierter Vermittlungstätigkeit. So sichern wir kreativen Wettbewerb bei der Arbeitsvermittlung.
3. neu geordnete öffentliche Beschäftigung
Sogenannte Arbeitsgelegenheiten (also „Ein-Euro-Jobs“) werden mit einer Nachrangigkeitsklausel versehen. Die Vermittlung in Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt bekommt Vorrang. Außerdem werden zukünftig örtliche Beiräte beim Einsatz von Arbeitsgelegenheiten beteiligt. Bei der Förderung von Beschäftigungsverhältnissen (Jobperspektive) im Rechtskreis SGB II (Grundsicherung) wird die Zielgruppe klar begrenzt. Für diese klar umgrenzte Gruppe wird über Lohnzuschüsse echte Teilhabe in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ermöglicht. Durch Fristenregelungen und eine klare Zieldefinition in der Gesetzesbegründung wird schließlich nochmals unterstrichen, dass öffentlich geförderte Beschäftigung keine Dauerschleife sein soll.
4. einen Paradigmenwechsel bei der Weiterbildungsförderung
Zum einen wurde die Möglichkeit, gering qualifizierten Beschäftigten eine Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit zu bezahlen, auf eine einheitliche gesetzliche Grundlage gestellt. Zum anderen wurde die Fördermöglichkeit bei Weiterbildungen für über 45jährige Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen entfristet. Außerdem wird erstmals die Möglichkeit der Kofinanzierung (Unternehmen müssen sich mindestens zu 50 Prozent beteiligen) für die Weiterbildung von unter 45jährigen Arbeitnehmern in kleinen und mittleren Unternehmen für drei Jahre erprobt. Dies ist ein echter Paradigmenwechsel, weil so erstmals alle Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen gefördert werden können. In Zeiten des Fachkräftemangels schaffen wir damit eine exzellente Qualifizierungsmöglichkeit.
Eine weitere Baustelle auf dem Arbeitsmarkt war die Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen. Viele Zugewanderte müssen Jobs unter ihrem eigentlichen Qualifikationsniveau annehmen, weil ihre Bildungsabschlüsse bislang nicht adäquat in Deutschland anerkannt werden. Die Bundesregierung schätzt die Zahl auf 300.000 Betroffene. Viele können ihre Ausbildung auf dem deutschen Arbeitsmarkt aber nicht optimal einbringen, weil einheitliche Bewertungsmaßstäbe und Bewertungsverfahren bislang fehlen.
Künftig soll es mit dem Anerkennungsgesetz für Arbeitgeber, Betriebe und Fachkräfte nachvollziehbare, transparente und bundesweit einheitliche Bewertungen für ausländische Qualifikationen geben. Die Fachkräfte mit ausländischen Berufsqualifikationen erhalten zudem einen allgemeinen Anspruch auf eine Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung mit inländischen Qualifikationen. Innerhalb von drei Monaten nach dem Einreichen der notwendigen Unterlagen soll es dann einen Bescheid geben. Im Frühjahr 2012 soll das Gesetz in Kraft treten. Damit wird den in Deutschland dringend benötigten Fachkräften der rote Teppich ausgerollt.
Bürgerrechte: Es bewegt sich was
Im Bundestag haben wir mehrere zentrale innen- und rechtspolitische Vorhaben der FDP beraten. Dazu gehört die Aufhebung der Sperrregelung bei der Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet (Stichwort „Löschen statt Sperren“). Hier hatten die Liberalen im Wahlkampf versprochen, die bisherige Regelung des Sperrens zu beseitigen und stattdessen kinderpornographische Internetseiten zu löschen. Hier haben die Fraktion und die Bundesjustizministerin den Koalitionsvertrag umgesetzt. Ebenfalls erfreulich ist die Beratung des Gesetzes zur Einrichtung der Visa-Warndatei, wo die FDP viele liberale Positionen durchsetzen konnte. Und schließlich berät das Parlament die Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes. Dabei geht es um das sogenannte Anti-Terror-Gesetz, bei dem die FDP dafür gesorgt hat, dass die weiter geltenden, befristeten Befugnisse rechtsstaatlich verbessert wurden. All diese Gesetze basieren auf den liberalen Forderungen und Positionen in der Innen- und Rechtspolitik und sind daher ein Erfolg der FDP.
Beim Anti-Terror-Gesetz konnten wir darauf drängen, dass die Befugnisse der Geheimdienste nicht per se verlängert, sondern vorher einer Evaluation unterzogen wurden. Alle im Evaluierungszeitraum nicht angewendeten Regelungen entfallen. Dazu gehört das Einholen von Auskünften zum Postverkehr und zu Postfächern. Andere Befugnisse wurden befristet verlängert, bei weiteren Befugnissen wurden höhere rechtsstaatliche Hürden eingezogen. So bedarf es substantieller Vorwürfe statt eines vagen Verdachts, um in die Grundrechte von Bürgern eingreifen zu können. Zudem soll die Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf zehn Jahre reduziert werden. Damit werde den Bürgern das Vertrauen zurückgegeben, das ihnen Rot-Grün entzogen hatte.
Der Papst in Deutschland
Papst Benedikt XVI. hielt eine behutsame, aber eindringliche Rede zu moralischer Verantwortung und Gerechtigkeit. Viele aus den Reihen der SPD, der Grünen und der Linken meinten schon vorher zu wissen, dass der Papst nichts Interessantes (oder Akzeptables) zu sagen haben und sind der Rede demonstrativ fern geblieben. Das empfand ich als kindisch und intolerant. Die Rede des Papst hat die Kritiker widerlegt. Denn die aufgeworfenen Fragen zu den moralischen Grundlagen politischer Entscheidungen sind aktuell. Sich diesen nicht stellen zu wollen, wäre eine Flucht aus der Verantwortung.
FDP Kommission für Internet und Medien
Mitte September tagte die FDP-Kommission für Internet und Medien, die sich besonders mit Fragen der Medienregulierung befasste. Die Kommission verabschiedete einen Antrag, der kurzfristig eine konkrete Verbesserung der Aufsicht über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorschlägt und mittelfristig eine einheitliche Aufsicht über Rundfunk, Internet und Telekommunikation fordert. Rundfunk, Internet und Telekommunikation nutzen schon heute teilweise die gleiche technische Infrastruktur, vermitteln gleiche Inhalte und werden vom Verbraucher gleichartig genutzt. Diese Konvergenz wird weiter zunehmen. Daher muss die Aufsicht über Rundfunk, Internet und Telekommunikation in einer zentralen Institution zusammengeführt werden, die durchaus auch regionalen Besonderheiten Rechnung trägt. Wir verfolgen dabei den Grundsatz: Eine Infrastruktur, eine Aufsicht, differenzierte Aufgaben.
Wichtige weitere Themen waren der Ausbau der Breitbandinfrastruktur für das schnelle Internet, die Bedeutung von Cookies für den informierten Internetnutzer, der Games-Markt sowie die Entwicklung des ZDF. Mit Blick auf das ZDF erklärte der neu gewählte Intendant Thomas Bellut, dass das Ende der Expansion erreicht sei. Dies wurde von der Kommission einvernehmlich begrüßt. Statt neue Märkte im Online-Bereich zu erschließen, sollte das ZDF eher an der Qualität des Programms arbeiten.
Die FDP in der Bewährung
Die Arbeit an der Qualität des Programms könnte auch als Leitmotiv für die FDP dienen. Die inhaltlichen Beratungen für ein neue Grundsatzprogramm schreiten fort. Insgesamt steht die FDP auf allen Ebenen vor der Herausforderung, offensiv und mutig zu begründen, dass die FDP und ihre Politik den Bürgern in Deutschland nutzt, dass der politische Liberalismus die überzeugenden Antworten auf die drängenden Probleme der Menschen hat – letztlich, dass die FDP unverzichtbar notwendig ist für Deutschland.
Unsere Halbzeitbilanz ist nicht so gut, wie wir das erwartet hatten. Für diesen Mangel gibt es viele Gründe. Und wo immer FDP-Mitglieder und Sympathisanten heute ins Gespräch kommen, werden Gründe erörtert. Die Fehleranalyse lässt sich für mich in einer Frage zusammenfassen: Wo ist der freidemokratische Zusatznutzen der FDP in der Regierung und im Parlament?
In meinem monatlichen Newsletter, in meiner Wahlkreisarbeit, in meinen Gesprächen und Diskussionsforen versuche ich immer wieder, auch unsere Erfolge in der Bundesregierung herauszustellen. Denn das gehört zur Wahrheit dazu: Ohne die FDP wäre vieles in den letzten zwei Jahren anders und auch schlechter gelaufen. Ein Blick auf das politische Angebot der linken Parteien – Eurobonds, Steuererhöhungen, Einheitsgesundheitsversorgung und der Abbau von Bürgerrechten – zeigt, dass die FDP gebraucht wird. Die ausführliche Halbzeitbilanz der FDP-Bundestagsfraktion finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu meiner Arbeit als Bundestagsabgeordneter haben, kommen Sie gerne auf mich zu – am einfachsten über hans-joachim.otto@bundestag.de.
Mit besten Grüßen
Hans-Joachim Otto
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3) Lynkeus
Religion und Toleranz
von Lynkeus
Selten drückt ein „geflügeltes Wort“ so viel liberalen Inhalt aus, wie „Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“. Diesem Ausspruch war im damaligen Deutsch von Friedrich dem Großen als Eingangssatz zu einem Aktenvermerk vorangegangen: „Die Religionen Müssen alle Tolleriret werden …“. Nicht immer wurde in den vergangenen Jahrtausenden des Erdenlebens danach gehandelt. Es gab und gibt Unterdrückungen Andersdenkender, es wurden unter dem religiösen Siegel Kriege geführt, heute als Terroraktionen und eigensüchtige Machtbestrebungen religiös verbrämt.
Im 18. Jahrhundert war durch die Aufklärung die Toleranz zu einem Vorbild für das Zusammenleben von Menschen und Völkern erhoben worden. Die Duldsamkeit war und ist eine Grundhaltung liberaler Politik.
In vielen Staaten wurde sie zu einer demokratischen Tugend erhoben und gepflegt, bis in unsere Zeit, jedoch nicht immer allerorten in Europa. Die verbürgte Meinungsfreiheit ist Ausdruck der Achtung dem anderen gegenüber. Auch in Deutschland hapert es damit manches Mal. Abweichende Meinungen werden immer wieder an den Rand gedrängt oder als indiskutabel entwertet – ohne die aufgeworfenen Probleme zu lösen
Autoritäre Regime haben sich um Toleranz noch nie geschert. Sie stand schlicht auf der Verbotsliste ihrer Systeme und tut es noch heute.
Im Deutschland des 21. Jahrhunderts, das zu einem Einwanderungsland wurde, lebten im Jahr 2010 Menschen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit, die aus 188 Staaten kamen. Somit sind fast alle Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen vertreten. Wenn auch manche nur kurzfristig in Deutschland sind, so leben Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, Bildung und Rasse friedlich miteinander – dank der gegenseitigen Toleranz.
Die in Deutschland lebenden Ausländer, Eingebürgerten und die „Stammbevölkerung“ gehören unterschiedlichen Religionen an oder sind „Nichtreligiöse“, immerhin ein gutes Drittel der Bevölkerung.
Ob „gläubig“ oder nicht, egal welcher Religion angehörend, es gilt für alle das Gebot der Toleranz anderen gegenüber. Geschützt von der Verfassung können diese Menschen ihren Glauben oder auch „Nichtglauben“ leben. Diffamierungen oder gar gewalttätige Attacken wegen des Glaubens verstoßen gegen den Geist des Grundgesetzes. Das zu verhindern oder bei Straftaten vorzugehen ist der einzige gestattete Eingriff des Staates aus religiösen Gründen. Die Freiheit der Religionsausübung endet dort, wo die Grundrechte anderer betroffen sind. Eine offene Gesellschaft basiert darauf, dass es allen möglich ist, diese Offenheit auch tatsächlich zu leben.
Staat und Religionen sind aus Gründen der Freiheit und Unabhängigkeit von Glaubensbekenntnissen oder Nichtglauben getrennte Institutionen. Das ist nicht zuletzt für eine „Viel-Völkergesellschaft“ lebensnotwendig. Toleranz ist für das Leben im demokratischen Deutschland die Voraussetzung für Frieden nach innen und außen.
So sollten wir eingedenk des „alten Fritz“ und seiner geistigen Haltung leben. Wer sich dem widersetzt und „religiöse Überzeugungen“ für politische Ziele missbraucht, darf in unserer freien, toleranten Gesellschaft keinen Raum erhalten.
4) Kontakt
Hier können Sie meine Mitarbeiter und mich erreichen:
im Wahlkreis:
Hans-Joachim Otto MdB
Mendelssohnstraße 75-77
D-60325 Frankfurt am Main
Fon: (069) 97 58 31-35
Fax: (069) 97 58 31-36
Email: wahlkreis@hansjoachimotto.de
in Berlin:
Hans-Joachim Otto MdB
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Fon: (030) 227 73690
Fax: (030) 227 76690
Email: hans-joachim.otto@bundestag.de
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