Organspende rettet Leben
Die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland ist groß. Dennoch warten tausende Patienten auf eine Transplantation. Derzeit stehen bundesweit etwa 12.000 Menschen auf den Wartelisten für eine Organtransplantation. Viele von ihnen sterben, bevor ihnen ein Spenderorgan übertragen werden kann. Jetzt hat die Politik die Bedingungen für Organspenden neu geregelt. Am Freitag beriet der Bundestag abschließend über Änderungen zum Transplantationsgesetz.

Kein staatlicher Zwang: Persönliche Entscheidung zur Organspendebereitschaft bleibt freiwillig
„Das neue Gesetz hat zum Ziel, mehr Menschen für die Organspende zu gewinnen und sie auch häufiger mit der Frage, ob sie im Fall der Fälle spenden würden, zu konfrontieren“, spricht sich MAX/MARA MUSTERMANN für eine Entscheidungslösung zur Organspende aus. Dabei war der FDP-Bundestagsfraktion insbesondere wichtig, dass eine solche persönliche Entscheidung zur Organspende freiwillig bleibt, auch um den Charakter der Spende zu erhalten. „Jeder Einzelne behält auch künftig das Recht, sich nicht entscheiden zu müssen“, erklärt MAX/MARA MUSTERMANN. Bei der Entscheidung zu den Gesetzesänderungen gab es keine einheitliche Fraktionslinie, da es sich bei den Änderungen zum Transplantationsgesetz um eine klassische Gewissensentscheidung handelt. Denn: Die Frage nach einer Organspende kann tiefe persönliche, religiöse und ethische Überzeugungen berühren.
Durch mehr Information die Bereitschaft zur Spende verbessern
Zukünftig kommt der Information der Bürger eine wesentliche Bedeutung zu. Das geltende Recht, nach dem die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder die Bevölkerung über die Möglichkeiten der Organspende aufklären, wird konkretisiert. Damit alle Bürger möglichst mehrmals im Leben mit der Frage der Organspende konfrontiert werden, sind die Länder nun verpflichtet , dass beispielsweise die Übergabe von Aufklärungsbroschüren und Organspendeausweisen gemeinsam mit der Ausgabe von Personalausweisen und Führerscheinen erfolgt. Damit werden mehr Menschen als bisher erreicht und dazu ermutigt, sich mit dem Thema Organspende intensiv zu befassen. „Umfragen belegen, dass Menschen die gut informiert sind, weniger Ängste davor haben, dass im Ernstfall nicht alles medizinisch Notwendige für sie getan wird und sie eher einen Organspendeausweis ausfüllen“, so MAX/MARA MUSTERMANN.
In den Krankenhäusern wird vor allem die flächendeckende Einführung von Transplantationsbeauftragten zu mehr Transplantationen führen. Gleichzeitig ist eine bessere versicherungsrechtliche Absicherung von Organ-Lebendspendern vorgesehen. Wer seinen Angehörigen oder engen Freunden eine Niere oder einen Teil der Leber spendet, ist derzeit unzureichend sozial abgesichert. Die Liberalen haben sich dafür eingesetzt, dies zu ändern. Menschen, die große Solidarität mit ihren Nächsten zeigen, sollen endlich fair behandelt werden. Lebend-Organspender sollen eine Entgeltfortzahlung und Krankengeld in voller Höhe ihres Verdienstes bekommen. Die Kosten dafür sind von der Krankenkasse des Organ-Empfängers zu tragen. Beendet wird auch der mögliche Streit zwischen Krankenkassen und gesetzlicher Unfallversicherung über die Behandlungskosten von Spätfolgen der Transplantation. Künftig soll generell die Unfallversicherung für die Erstattung von Schäden zuständig sein.
Links:
Der Organspendeausweis zum Ausfüllen und Ausdrucken: http://www.organspende-info.de/downloads/24-134-18/Organspendeausweis%20ausfuellbar.pdf
Statistische Informationen zur Spendersituation: http://www.organspende-info.de/information/studien-und-gesetz/statistiken/
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